Die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu fördern und zu fordern ist mir ein persönliches Anliegen. Wenn wir wollen, dass Erwachsene politisch interessierte und engagierte Bürger*innen sind, müssen wir dieses Interesse schon im Kindesalter wecken. Wer soll denn Lust auf Politik bekommen, wenn sie/er als Kind und Jugendlicher schon keine Stimme hatte?
Wer könnte außerdem die Interessen der Kinder und Jugendlichen besser vertreten als sie selbst?
Wahlrecht
Das Wahlrecht ist ein menschenrechtlich abgesichertes Staatsbürgerrecht.
In Deutschland ist das Wahlrecht durch die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie des UN-Zivilpakts, ein demokratisch legitimiertes Menschenrecht. Somit steht nach unserem Verständnis allen Personen, welche in Deutschland leben, das Recht zu wählen zu. Somit ist die Begrenzung des Wahlalters eigentlich „illegal“.
Das Wahlalter ist nicht einheitlich geregelt und auch nicht in Stein gemeißelt. Einige Institutionen und Parteien fordern die Herabsetzung des Wahlalters (der Kinderschutzbund fordert zum Beispiel das Wahlrecht ab 14).
In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ist das Wahlalter für Landtagswahlen und Kommunalwahlen bei 16 Jahren. Das Wahlalter 16 für Kommunalwahlen gilt außerdem auch in Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (als Vorreiter), Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Damit dürfen in 11 von 16 Bundesländern Jugendliche ab 16 Jahren aktiv an den Kommunalwahlen teilnehmen, nicht aber in Bayern.
Jugendparlamente
In Bayern dürfen Jugendliche erst ab 18 an den Kommunalwahlen und Landtagswahlen teilnehmen. Um trotzdem eine Beteiligungsmöglichkeit zu schaffen, gibt es in einigen Städten und Gemeinden Jugendparlamente, so auch in Mering.
Das Jugendparlament in Mering hat eine eigene Satzung und unter anderem Teilnahme- und Rederecht im Gemeinderat. Ich möchte dieses Recht stärken und es soll zum normalen Alltag werden, dass die Jugendlichen im Gremium sitzen.
Aber auch an den Schulen und im Jugendzentrum muss das JUPA wieder angemessen Raum bekommen. Das Jugendzentrum ist eine kommunale Einrichtung und für alle Jugendlichen da. Die Schulen haben einen politischen Bildungsauftrag und die Jugendparlamente sind keine Partei, sondern die Vertretung der Jugendlichen am Ort.
Politische Teilhabe entsteht erst, wenn die Möglichkeiten für (Inter)Aktion geschaffen werden. Hier sind alle Kräfte in der Gesellschaft gefordert!
Mitreden analog und digital
Sowohl im Landkreis als auch in der Gemeinde sollte es Sprechstunden für die Kinder und Jugendlichen geben. Diese können auch digital unterstützt werden, indem man zum Beispiel über ein Portal Ideen und Wünsche einbringen kann.
Unser grüner Landratskandidat hat dazu auch einiges zu sagen. Hier geht es zu seinem Video.
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